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WEG Bausparen beantragen!
Investitionen in das Gemeinschaftseigentum erhalten den Wert und die Attraktivität jeder einzelnen Wohnung einer Eigentumsanlage. Wichtig ist, für diese Maßnahmen rechtzeitig vorzusorgen und damit eine sichere Kalkulationsbasis zu schaffen. Speziell für Wohnungseigentümergemeinschaften bieten wir den WEG-Bausparvertrag mit vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten für Investitionen am Gemeinschaftseigentum.
Sprechen Sie uns gerne direkt darauf an!
Die Wohnungseigentümerversammlung beschließt (Mehrheitsbeschluss erforderlich), dass für die Wohneigentümergemeinschaft (WEG) ein Bausparvertrag abgeschlossen wird und wie die spätere Aufteilung des Gesamtdarlehensanspruchs auf die einzelnen Wohnungseigentümer erfolgen soll (proportional gemäß Anzahl der Wohneinheiten im Objekt oder unproportional gemäß Anteil der einzelnen Wohneinheiten).
Anschließend beauftragt und bevollmächtigt sie den Verwalter mit dem Abschluss des Gemeinschaftsbausparvertrages bei der Wüstenrot Bausparkasse AG. Nun wird der Vertrag mit einer Einmalzahlung oder regelmäßigen Einzahlungen bespart. Das entstandene Guthaben wird dann an den Verwalter ausgezahlt. Der Gesamtdarlehensanspruch wird anschließend, entsprechend der bei Vertragsabschluss getroffenen Festlegung, aufgeteilt. Jeder Wohnungseigentümer entscheidet dann für sich, ob er das Bauspardarlehen zur Finanzierung der wohnungswirtschaftlichen Maßnahme am Objekt in Anspruch nehmen möchte oder den auf ihn entfallenden Kostenanteil anderweitig bezahlt.
Die WEG nutzt das Bausparguthaben und die Bauspardarlehensansprüche der Eigentümer zur Finanzierung für die wohnungswirtschaftlichen Maßnahmen am Objekt.
Hinweis: Falls Sie später doch keine Sonderumlage finanzieren wollen, können Sie das übertragene Bauspardarlehen auch für eigene wohnungswirtschaftliche Maßnahmen wie z. B. die Renovierung Ihrer Wohnung verwenden.
